Krankenversicherungsrecht
Wir vertreten die Interessen von gesetzlich Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse sowie die Interessen von privat Versicherten gegenüber ihrem Krankenversicherer in allen rechtlichen Belangen.
Recht durchsetzen.
Die Inanspruchnahme einer medizinischen Behandlung gestaltet sich für gesetzlich Versicherte vor allem dann schwierig, wenn die gewünschte Behandlung nicht im sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführt ist, da diesem gemäß § 87 Abs. 2 SGB V grundsätzlich Bindungswirkung zukommt. Die rechtsverbindlichen Grundlagen von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden dabei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 Abs. 1 SGB V festgelegt. Doch keine Regel ohne Ausnahme: In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse aufgrund eines positiven G-BA Beschlusses zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden verpflichtet ist, die Kosten der von Ihnen gewünschten Behandlung zu tragen. Wir unterstützen gesetzlich Versicherte bei der Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse im Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klagverfahren – im Zweifel bis zum Bundessozialgericht oder dem Bundesverfassungsgericht.
Auch in beitragsrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Ihrer Krankenkasse. Dies betrifft etwa die Berechnung beitragspflichtiger Einnahmen von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse.
Beispielhaft bieten wir folgende Leistungen an:
Beratung und gerichtliche Vertretung von gesetzlich Versicherten in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung, bspw. bei der
Durchsetzung des Anspruchs auf Krankengeld,
Geltendmachung von Ansprüchen auf Kostentragung für Heilbehandlungen (ambulant und stationär) oder auf Arzneimittel sowie Kurleistungen.
Unterstützung bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse über die Versorgung mit Hilfsmitteln wie z.B. Rollstuhl, Prothesen, Hörgeräte oder Perücken
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von privat Versicherten in Streitfällen mit ihrem Krankenversicherer, etwa bei
Streitigkeiten über die Einhaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags, dem Leistungsumfang des Versicherungstarifs und der Erstattung von Behandlungskosten