Arzthaftungsrecht
Gespür.
In bestimmten Lebenssituationen kommt es besonders darauf an, dass es so läuft, wie es vorher geplant und dem Gegenüber kommuniziert worden ist. Die Durchführung von ärztlichen Heilbehandlungen gehört ohne Frage zu solchen Lebenssituationen. Umso wichtiger ist es, im Falle eines möglichen Verstoßes gegen (zahn-)ärztliche Behandlungs-, Aufklärungs- oder Dokumentationspflichten genau hinzusehen und die Interessen des Geschädigten wirkmächtig zu vertreten.
Respekt.
Geschädigter kann hierbei derjenige sein, der nach einem tatsächlich nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführten medizinischen Eingriff körperlich oder seelisch verletzt ist. Geschädigter kann aber auch derjenige sein, der nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit dem geltenden Facharztstandard eine Heilbehandlung vorgenommen hat und sich nun mit rechtlichen Forderungen konfrontiert sieht, die wirtschaftlich und berufsrechtlich existenzbedrohend sein können. In beiden Fällen gilt: Auf uns können Sie sich verlassen!
Erfahrung.
Durch die in der Praxisgruppe Lifesciences & Healthcare einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie in einer auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Kammer am Landgericht erworbenen umfangreichen Kenntnisse sind wir sowohl mit den Interessen von Medizinprodukteherstellern, Ärzten und Kliniken als auch mit den Interessen von Patienten und Geschädigten vertraut.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Empathie, Respekt und Durch-setzungsvermögen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
Für Patienten
Außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ärzten, Zahnärzten und Kliniken bei Behandlungsfehlern
Gerichtliche Vertretung von Patienten zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Umfassende rechtliche Prüfung des Vorliegens von Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehlern
Geltendmachung von Verdienstausfall und anderen Schadenspositionen, wie etwa Pflege- oder Haushaltsführungskosten
Beratung und gerichtliche Vertretung bei allen weiteren (zahn- )ärztlichen Pflichtverletzungen, wie etwa der fehlenden Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt oder der nicht erfolgten rechtzeitigen Einweisung in ein Krankenhaus
Durchsetzung der Interessen von Geschädigten bei fehlerhaften oder rechtswidrig beworbenen Arzneimitteln und Medizinprodukten
Vertretung bei Fällen im Geburtsschadensrecht, d.h. solchen aus den Bereichen der Geburtshilfe und Frauenheilkunde (Gynäkologie). Häufig liegen diesen Fällen anamnestische Schwangerschaftsrisiken, wie zum Beispiel Gestationsdiabetes oder HELLP, zugrunde und wirken sich dann auf die Geburt aus.
Für Ärzte, Zahnärzte und Kliniken
Abwehr von patientenseitig geltend gemachten unbegründeten Forderungen aus dem Behandlungsvertrag
Gerichtliche Verteidigung bei patientenseitig geltend gemachten ärztlichen Kunstfehlern
Beratung und gerichtliche Vertretung von Ärzten sowie Zahnärzten mit und ohne Vertrags(zahn-)arztzulassung
Strafverteidigung bei Vorwürfen von strafrechtlich relevantem Verhalten
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen aus (zahn-)ärztlicher Behandlung nach GOÄ und GOZ, auch bei sog. IGeL-Leistungen
Abwehr von Forderungen aus sog. Organisationsverschulden (Bsp. bei der Ausweitung der Zuständigkeit aufgrund einer zu dünnen Personaldecke, überlangen Dienstzeiten oder fehlende Sicherung des Facharztstandards durch fachübergreifenden Bereitschaftsdienst