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Gestaltung am Tablet

Arbeitsrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist wie das Arbeitsrecht durch persönliche Näheverhältnisse und eine besondere Abhängigkeit der Vertragsparteien zueinander geprägt. Das als Dauerschuldverhältnis ausgestaltete Arbeits- oder Dienstverhältnis erfordert daher von beiden Seiten zugleich ein besonders hohes Maß an Vertrauen und gegenseitiger Rücksichtnahme. Störungen im Vertrauensbereich wiegen daher – ebenso wie im Leistungsbereich – schwer.

 

Wir bieten Ihnen exzellente Rechtsberatung, um aufgetretene Störungen möglichst reibungsfrei und langfristig erfolgversprechend zu beseitigen. Außerdem unterstützen wir Sie kompetent bei präventiven Gestaltungsmöglichkeiten, um mögliche Störungen bereits im Vorwege zu vermeiden.

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Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, da nach unserem Rechts- und Menschenverständnis anwaltliche Begleitung nicht an die Rolle desjenigen geknüpft ist, der um rechtlichen Rat bittet. Unsere vorherige Tätigkeit in beiden Lagersphären ermöglicht es uns stets, die jeweils vom Gegenüber verfolgten Ziele zu erfassen und im Interesse unseres Mandanten eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, die diesen ausgesprochenen und oft auch unausgesprochenen Zielen sachgerecht begegnet, um Ihre Interessen durchzusetzen. Sprechen Sie uns gerne an!

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