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Justin Karuth

Rechtsanwalt

Inhaber

Sprachen

Deutsch, Englisch und Spanisch

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Schwerpunkte

Justin Karuth berät Sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in sämtlichen medizinrechtlichen Angelegenheiten. Aufgrund seiner besonderen Expertise im Sozialversicherungsrecht vertritt Justin Karuth zudem Mandanten bei Streitigkeiten mit Trägern der Sozialversicherung.

 

Im Arbeitsrecht gehört zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten insbesondere die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, die Trennung von Führungskräften sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen. mehr erfahren

 

Justin Karuth übernimmt zudem die Beratung und gerichtliche Vertretung in Arzthaftungssachen sowie in vertragsärztlichen Angelegenheiten, wie etwa bei Zulassungsstreitigkeiten nach den §§ 95 ff. SGB V. Auch die anwaltliche Begleitung beim Erwerb sowie der Veräußerung von Praxen gehört zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt. Dazu hier und hier mehr erfahren.

 

Bei der Beratung und Vertretung im Sozialversicherungsrecht ist Justin Karuth insbesondere mit dem Führen von Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren sowie anschließenden Klagverfahren vor den Gerichten der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit betraut, welche die Versagung von Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung, die Statusfeststellung durch die deutsche Rentenversicherung sowie Streitigkeiten mit den gesetzlichen Krankenkassen betreffen. mehr erfahren

Zur Person

 

Vor der Gründung von KARUTH • LEGAL war Justin Karuth als Rechtsanwalt für eine arbeitsrechtliche Boutique am Neuen Wall in Hamburg tätig und sammelte dort umfangreiche Erfahrungen in der anwaltlichen Beratung und gerichtlichen Vertretung von Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie in sozialversicherungsrechtlichen Schnittstellenbereichen.

 

Zuvor hatte Justin Karuth die Zweite Juristische Staatsprüfung vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg mit zweistelligem Prädikat abgelegt und damit das Rechtsreferendariat abgeschlossen. Bereits im Rahmen des Referendariats konnte Justin Karuth umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen sammeln, in denen er nunmehr anwaltlich tätig ist: So absolvierte er unter anderem Stationen bei der international tätigen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz (Praxisgruppe Arbeitsrecht) sowie bei einer auf Arbeitgebervertretung spezialisierten Boutique.

 

Im Sozialversicherungs- und Gesundheitsrecht konnte Justin Karuth durch seine Tätigkeit als Rechtsreferendar für eine große deutsche Krankenkasse sowie in der Praxisgruppe Life Sciences & Healthcare der international tätigen Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle wertvolle Praxiserfahrung sammeln. Die während der Referendartätigkeit in einer auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Kammer am Landgericht erworbenen Kenntnisse runden schließlich das Profil der anwaltlichen Beratung von Justin Karuth ab.

 

Justin Karuth hat Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und das Studium mit Prädikat abgeschlossen. Während des Studiums belegte er einen arbeits- und sozialrechtlichen Schwerpunkt und war unter anderem als Project Associate für einen der größten deutschen Versicherungsmaklerkonzerne sowie als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praxisgruppe IP/IT der Kanzlei NEUWERK tätig.

 

Justin Karuth ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bei KARUTH • LEGAL zudem als Head of Legal für ein international tätiges Softwareunternehmen tätig und im Rahmen dessen mit allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts betraut. Dieses unternehmerische Verständnis ermöglicht es Justin Karuth insbesondere, die wirtschaftlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl im Streitfall als auch bei Maßnahmen zur präventiven Streitvermeidung nachzuvollziehen und sachgerecht durchzusetzen. 

Veröffentlichungen

"Die (Nicht-)herausgabe von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer (Teil 1)", in: ArbR Aktuell 2024, S. 30-33 (gemeinsam mit Tilman Leisner)

"Die (Nicht-)herausgabe von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer (Teil 2)", in: ArbR Aktuell 2024, S. 56-58 (gemeinsam mit Tilman Leisner)

"Arbeitsort und Versetzungsmöglichkeiten – Vertragsklauseln im Lichte der aktuellen Rechtsprechung“, in: ArbR Aktuell 2022, S. 471-473 (gemeinsam mit Henning Müller)

"Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen: Weitere Differenzierung bei Beendigungsgründen erforderlich“
Anm. zu BAG, Urteil vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21, in: Bundesverband der Personalmanager e.V. (BPM) Fachgruppe Arbeitsrecht Monatsbeitrag Juli 2022 (gemeinsam mit Dr. Dirk Schnelle)

 

"Reichweite der Verweisung auf Verbandstarifverträge“
BAG, Urteil vom 11.11.2020 – 4 AZR 210/20, in: ArbR Aktuell 2021, S. 75 (gemeinsam mit Dr. Doris-Maria Schuster)

 

„Schrems II / EuGH kippt EU-US Privacy Shield“ EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-211/18, in: ND-Compliance 2020, 330035 (gemeinsam mit Börge Seeger)

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